Termine der Lohnabrechnung
Da immer wieder Verwirrung bei den Fristen bezüglich der Lohn- & Gehaltsabrechnung herrscht, möchten wir Ihnen hierzu eine kurze Übersicht geben und auf die unterschiedlichen Fristen eingehen.
Unter Downloads und Links | Termine der Lohnabrechnung können Sie sich die Termine der Lohnabrechnung in einem für Sie passenden Format (PDF, ics-Datei, Google Kalender) auf Ihr Handy oder Ihren Rechner herunterladen.
Die Beiträge zur Sozialversicherung sind jeweils am drittletzten Bankarbeitstag des Monats zu erbringen. Samstage, Sonntage und Feiertage sowie der 24.12. und 31.12. sind keine Bankarbeitstage.
Beispiel 2023: Der 30. April 2023 ist ein Sonntag. Damit ergibt sich für den drittletzten Bankarbeitstag und dementsprechend auch für die Fälligkeit der Beiträge der 26. April.
Bedenken Sie bitte, dass bei regionalen Banken wie z.B. Volksbanken und Sparkassen auch die bundeslandspezifischen Feiertage nicht als Bankarbeitstag gelten und somit keine Zahlungen stattfinden. Wenn dies auf Ihre Bank zutrifft, stoßen Sie
die Zahlung bitte einen Bankarbeitstag früher an.
Der Reformationstag (31. Oktober) bildet eine Ausnahme, hier ist der Sitz der Krankenkasse maßgeblich. Wenn an dem Sitz der Krankenkasse der Reformationstag ein gesetzlicher Feiertag ist, wie zum Beispiel im Falle der TK mit
Sitz in Hamburg,
sind die Beiträge bereits einen Tag vorher zu entrichten.
Die entsprechenden Beitragsnachweise für die Sozialversicherung sind zwei Arbeitstage vor den eigentlichen Beiträgen bis 00:00 Uhr zu übermitteln. Daher ergibt sich für die Praxis der sechstletzte Bankarbeitstag
eines jeden Monats als Übermittlungstag, denn sie müssen tatsächlich spätestens an diesem Tag bis 24:00 Uhr versendet werden.
Beispiel 2023: Der 31.12.2023 fällt auf einen Sonntag. Für die Fälligkeit der Beiträge ergibt sich somit der 27.12.2023. Da die Tage 24.-26.12. ebenfalls keine Bankarbeitstage sind, sind die Beitragsnachweise also schon am
20.12. zu versenden.
Die Lohnsteueranmeldung muss grundsätzlich bis zum 10. des Folgemonats um 23:59 Uhr beim Finanzamt eingegangen sein – genau wie die Zahlung selbst.
Fällt der 10. auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, dann verschiebt sich die Abgabefrist auf den nächstfolgenden Arbeitstag.
Beispiel 2023: Im Juni 2023 fällt der 10. auf einen Samstag. Somit ist die Lohnsteueranmeldung für Mai erst am 12.06.2023 fällig.