Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Softwareüberlassungsbedingungen der Quick-Lohn Software GmbH.

§1 Lieferung von Quick-Lohn

1.1 Die Eigenschaften des Programms ergeben sich aus der Produktbeschreibung, ergänzend aus der Benutzerdokumentation. Gesetzliche Vorschriften bzw. ähnlich bindende Vorgaben werden eingehalten.

1.2 Die Benutzerdokumentation wird Ihnen innerhalb der Software zur Verfügung gestellt.

1.3 Das Programm wird per Download aus dem Internet bereitgestellt.

1.4 Falls es wegen gesetzlicher Änderungen notwendig ist, werden neue Programmversionen zur Verfügung gestellt. Dies ist mindestens zum Januar eines jeden Jahres der Fall. Die jährlichen Kosten für Updates ergeben sich aus der Preisliste. Wenn nicht gekündigt wird, erhält jeder Kunde automatisch diese Updates.

1.5 Das Angebot der Quick-Lohn Software GmbH richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden.

§2 Benutzungsrecht

2.1 Der Kunde hat das Recht, Quick-Lohn in dem in diesem Vertrag festgelegten Umfang ausschließlich für eigene Zwecke zu nutzen.

2.2 Die Höhe der Überlassungsvergütung richtet sich nach der Anzahl der abzurechnenden Mitarbeiter je Firma. Soll eine Version für mehr abzurechnende Mitarbeiter eingesetzt werden, zahlt der Kunde den Differenzpreis laut Preisliste.

2.3 Die Softwarelizenz bezieht sich nur auf einen Standort. Für die Installation an mehreren Standorten muss eine weitere Lizenz erworben werden.

§3 Pflichten des Kunden zum Programmschutz

3.1 Der Kunde erkennt an, dass das Programm inklusive Benutzerdokumentation urheberrechtlich geschützt ist. Dies gilt auch für künftige Versionen. Er trifft zeitlich unbegrenzt Vorsorge, dass diese vor missbräuchlicher Nutzung geschützt werden.

3.2 Der Kunde darf Kopien nur zu Sicherungszwecken erstellen.

3.3 Verstößt der Kunde gegen diese Pflichten, ist der eventuell entstandene Schaden von ihm zu ersetzen.

§4 Zahlungen und Vergütung

4.1 Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Die Rückgabefrist für den Kunden nach Bestellung beträgt vier Wochen. Mit Ablauf dieser Frist ist die mitgesendete Rechnung zu bezahlen oder der Kunde sendet die Lieferung inkl. Originalrechnung zurück.

4.3 Zahlungen sind entsprechend der in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu leisten. Der Kunden kommt 7 Tage nach Fälligkeit der Rechnung ohne Mahnung in Verzug.

4.4 Ist der Kunde in Zahlungsverzug, ruht das Recht, Quick-Lohn zu nutzen. Der Zugang zum Kundenbereich auf www.quick-lohn.de sowie zum Quick-Lohn Meldecenter kann in diesem Fall gesperrt werden.

4.5 Die Ware bleibt bis vollständigen Bezahlung Eigentum der Quick-Lohn Software GmbH.

§5 Kündigung

5.1 Die Lieferung von Updates kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden.

5.2 Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen (Brief, Fax, Email).

5.3 Eine Annahmeverweigerung von Lieferungen gilt nicht als Kündigung.

5.4 Ohne rechtzeitig eingehende Kündigung verlängert sich ein bestehendes Abonnement automatisch um ein Jahr.

§6 Vereinbarungen zur Mängelbeseitigung

6.1 Treten bei vertragsgemäßer Nutzung der jeweils letzten dem Kunden überlassenen Programmversion Mängel auf, hat der Kunde diese in nachvollziehbarer Form zu melden. Der Mangel muss reproduzierbar sein.

6.2 Der Kunde muss die Mängelbeseitigung unterstützen. Das kann auch darin bestehen, eine Datensicherung zur Verfügung zu stellen.

6.3 Ein nachgewiesener Mangel wird durch Ersatzlieferung (Nacherfüllung) bzw. Korrekturmaßnahmen in angemessener Frist beseitigt.

6.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Mängel selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen.

§7 Haftung

7.1 Für durch den Einsatz der gelieferten Software an anderer Software oder an Datenverarbeitungsanlagen des Kunden entstandene Schäden wird nur gehaftet, wenn der schadensursächliche Mangel an der gelieferten Software vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist und es sich dabei um vorhersehbare, typischerweise auftretende Schäden handelt. Mängelgewährleistungsansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung - nicht aber auf Schadensersatz - bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.

7.2 Eine Haftung für Schäden, deren Eintritt der Kunde durch ihm zuzumutende Maßnahmen (insbesondere regelmäßige Datensicherungen) hätte verhindern können, ist ausgeschlossen.

7.3 Für die mit dem Programm mitgelieferten Daten (Betriebsnummern und Beitragssätze der ITSG, Ausführliche Hilfe) wird keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen.

§8 Datenschutz

8.1 Alle Betriebsdaten der Nutzer, die zur Kenntnis gelangen sollten, werden zeitlich unbegrenzt streng vertraulich behandelt.

8.2 Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt unter strikter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes. In keinem Fall werden die erhobenen Daten verkauft oder aus anderen wirtschaftlichen Gründen an Dritte weitergegeben.

§9 Testversionen

9.1 Gelieferte bzw. aus dem Internet heruntergeladene Testversionen sind so ausgestattet, dass sie nach Ablauf einer Testzeit nicht mehr einsetzbar sind. Der Kunde kann aus einer Testversion keinerlei Ansprüche ableiten.

Wenn Quick-Lohn anschließend bestellt wird gilt: Die Daten, die in der Testversion erfasst wurden, bleiben erhalten und können in der Vollversion weiterverwendet werden.

§10 Schlussbestimmungen

10.1 Diese Vertragsbedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in den übrigen Teilen verbindlich.

10.2 Es gelten ausschließlich die hier dargelegten AGB. Widersprechende oder ergänzende Klauseln in AGB anderer Parteien werden nicht Vertragsbestandteil.

10.3 Gerichtsstand ist Eberswalde. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.