Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 01.01.2024 auf 12,41 € je Stunde erhöht (von 12,00 € im Jahr 2023):

Da die Minijobgrenze an den Mindestlohn gekoppelt ist, liegt diese für 2024 bei 538,00 €. Was bedeutet das für Sie als Arbeitgeber? 

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