Tipps für den Start mit Quick-Lohn 4/6

Für die Lohnabrechnung sind diverse Identifikations- oder Mitgliedsnummern notwendig. Doch woher nehmen Sie diese und wofür sind diese gut?

Für Ihr Unternehmen:

  1. Die Betriebsnummer:
    Sie identifiziert Ihr Unternehmen ggü. den SV-Trägern (Krankenkasse, Rentenversicherung). Sie ist achtstellig, also bspw. 12345678. Sie erhalten die Nummer online beim Betriebsnummernservice der Arbeitsagentur. Sie finden die Nummer auch auf Ihren bisherigen Belegen, z.B. den Beitragsnachweisen oder Ausdrucken von SV-Meldungen.

  2. Die Steuernummer:
    Sie identifiziert Ihr Unternehmen ggü. dem Finanzamt. Rufen Sie dazu Ihr Finanzamt an oder schauen Sie in vergangene Schreiben. Sie finden die Nummer auch auf den Belegen Ihres Steuerberaters, z.B. den monatlichen Lohnsteueranmeldungen.

  3. Ihre Unternehmensnummer bei der Berufsgenossenschaft / Gesetzlichen Unfallversicherung:
    Diese benötigen Sie, sobald Sie Arbeitnehmer beschäftigen.
    Es gibt eine zentrale Hotline der Unfallversicherung für Ihre Fragen.
    Sie finden diese Nummer bspw. auf dem jährlichen Schreiben der Berufsgenossenschaft (Beitragsbescheid) oder auf dem Ausdruck der elektronischen Meldung des Lohnnachweises. Zusätzlich benötigen Sie den Namen der zuständigen BG (also z.B. die Bau-BG) und Ihre PIN für das elektronische Verfahren an die Berufsgenossenschaft.

Für jeden Ihrer Mitarbeiter:

  1. Die steuerliche Identifikationsnummer:
    Das ist die eindeutige Identifikation jeder Person dem Finanzamt gegenüber.

  2. Die Sozialversicherungsnummer:
    Das ist die Identifikation ggü. der Renten- und Krankenversicherung.

Die Angaben finden Sie üblicherweise auf den Verdienstbelegen Ihrer Mitarbeiter oder im Lohnkonto.
Wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen, lassen Sie sich von ihm diese Daten geben