So funktioniert die Lohnabrechnung mit Quick-Lohn

Tipps für den Start mit Quick-Lohn 1/6

Für die Lohnabrechnung empfehlen wir in jedem Monat den gleichen Ablauf. Wenn Sie diesen einhalten, erhalten Finanzamt und Krankenkassen alle Meldungen pünktlich und korrekt und Sie können mit der Lohnabrechnung trotzdem abwarten, bis der Monat vorbei ist und alle Arbeits-, Krankheits- und Urlaubszeiten vorliegen.

So gehts

Schritt 1 - Beitragsnachweise an die Kassen senden

Immer spätestens zum ca. 20./21. eines Monats erzeugen Sie die Beitragsnachweise an die Krankenkasse. Darin teilen Sie der Krankenkasse mit, wieviel Geld sie von Ihrem Unternehmen erhalten wird. Sie führen an die Krankenkassen die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmerbeiträge für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gesammelt ab.

Dafür klicken Sie auf Lohnabrechnung → Schätzen und Drucken der SV-Beiträge und anschließend auf Meldecenter → Versandbereite Meldungen senden.

Hinweis
  • Das ist unser empfohlenes Vorgehen. Dafür muss die "Schätzung der SV-Beiträge" in Quick-Lohn aktiviert sein. Fragen Sie einfach bei unserer Hotline nach.
  • Um das Meldecenter nutzen zu können benötigen Sie die Vollversion von Quick-Lohn.

Schritt 2 - Die Lohnabrechnung durchführen

Wenn der Monat vorbei ist, können Sie die Abrechnung für alle Mitarbeiter durchführen (Wenn Sie mögen, geht das auch früher, allerdings nehmen Sie unter Umständen Korrekturabrechnungen in Kauf.)

  1. Klicken Sie auf Lohnabrechnung → Lohnerfassung. Erfassen Sie hier die gearbeiteten Stunden, Krankheitszeiten und den Verdienst.
  2. Mit Druck Verdienstbelege drucken Sie die Verdienstbelege für die Mitarbeiter aus.
  3. Mit Monatsabschluss erzeugen Sie alle notwendigen Auswertungen für Ihre Unterlagen im Unternehmen.
  4. Quick-Lohn hat nun auch automatisch alle notwendigen elektronischen Meldungen erzeugt. Diese versenden Sie über den Punkt Meldecenter mit einem Knopfdruck.

Typischer Ablauf

Gut für Sie

  • Versand der elektronischen Meldungen über das Quick-Lohn-Meldecenter mit nur einem Knopfdruck. Sie benötigen kein Zertifikat und keine Zusatzsoftware.
  • Die Beitragsnachweise und die SV-Beiträge können Sie zeitlich von der Lohnabrechnung entkoppeln - Sie können die Lohnabrechnung dann auch NACH Ablauf des Kalendermonats durchführen.