Baulohnabrechnung einfach erklärt


Hier erfahren Sie alles Wissenswerte über die Lohn- und Gehaltsabrechnung im Bauhaupt- und -nebengewerbe. Baulohn ist nicht so schwierig, wie es überall heißt und mit der richtigen Baulohn Software können Sie die Entgeltabrechnung sicher, effizient und schnell selbst erledigen.



Die witterungsbedingten Einflüsse auf die Durchführbarkeit von Arbeiten auf dem Bau im Winter, sowie die Bekämpfung von Schwarzarbeit hat zu den Besonderheiten bei der Lohnabrechnung im Baugewerbe geführt. Im Prinzip wird auch beim Baulohn eine ganz normale Lohnabrechnung mit Stundenlöhnen, Gehältern, SV-Beiträgen und Lohnsteuer durchgeführt. Hinzu kommen dann spezielle Regelungen je nach Branche sowie Bestimmungen für die Winterzeit.

Wer muss Baulohn abrechnen?


Grundsätzlich gelten die Baulohnregelungen für alle Betriebe die SOKA-pflichtig sind. Im Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) wird genau aufgezeigt, welche Betriebe darunter fallen. Lesen Sie dazu im VTV 1 Abschnitt I bis VII.

Dies umfasst unter anderem Unternehmen, die im Rahmen ihrer betrieblichen Bestimmung

  • gewerbliche Bauten aller Art erstellen,
  • bauliche Leistungen erbringen, die der Erstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dient,
  • Bauten- und Eisenschutzarbeiten durchführen,
  • oder technische Dämm- (Isolier-)Arbeiten erbringen.
Dies gilt für Baubetriebe, die in Deuschland bauen. Daher auch für ausländische Unternehmen, die ihre Mitarbeiter*Innen nach Deutschland entsenden.
Maler, Gerüstbauer, Dachdecker und GaLaBauer fallen nicht unter den VTV, sind aber dennoch als Baunebengewerbe im Baulohn angesiedelt. Diese Branchen haben Ihre eigenen Sozial- bzw. Urlaubskassen. Mehr dazu gleich.
Als Faustregel kann aber gesagt werden, dass alle Betriebe, die draußen auf der Baustelle den Hauptteil ihrer Leistungen erbringen, verpflichtet sind Baulohn abzurechnen.
Im Zweifel können Sie sich von der SOKA prüfen lassen und so eine rechtssichere Auskunft erhalten.

 

Baulohn selbst abrechnen

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Die Sozialkassen der Bauwirtschaft und was diese machen – SOKA-BAU


Die Sozialkasse der Bauwirtschaft oder kurz SOKA-BAU ist eine Dachmarke der beiden Non-profit Gesellschaften Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK), sowie der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK). Somit handelt die SOKA-BAU nicht gewinnorientiert und schüttet alle erbrachten Beiträge wieder in die Baubranche aus.

Für die Branchen des Baunebengewerbes sind andere Sozialkassen zuständig.

Kurz gesagt: Sie erhalten von allen Arbeitgebern eine prozentuale Umlage vom Bruttolohn der Mitarbeiter, verwalten dieses Geld, erstatten daraus den Arbeitgebern bestimmte Aufwendungen und sparen für die Arbeitnehmer eine zusätzliche Altersversorgung an. In jeder Branche ist dies etwas anders geregelt. Hier eine Übersicht:

 Soka-BauMaler-KasseSOKA-DACHSoka-GerüstEWGaLa
Erstattung Urlaubsgeld - -
Erstattung Azubi-Vergütung -
Zusätzliche Altersvorsorge (ZVK) -
Winterbauumlage -
Erstattung Ausfallgeld / 13. Monatseinkommen - -   -
Erstattung Lohnausgleich - - - -


Höhe der Beiträge der Sozialkassen der Baubranche

Die Beiträge bemessen sich jeweils an der Höhe der Bruttolohnsumme aller gewerblicher Arbeitnehmer*innen.

Hinzu kommen bei allen Kassen die geltende Winterbeschäftigungsumlage (außer der Malerkasse), die direkt an die Agentur für Arbeit weitergeleitet wird.

  West Ost Berlin West Berlin Ost
Urlaub 15,10 % 15,10 % 15,10 % 15,10 %
Berufsbildung 2,20 % 2,20 % 1,65 % 1,65 %
Zusatzversorgung 3,20 % 1,40 % 3,20 % 1,40 %
Sozialaufwendung -- -- 5,70 % 5,70 %
Gesamtbeitrag 20,50 % 18,70 % 25,65 % 23,85 %

Für Azubis, Angestellte und dienstpflichtig Angestellte gelten Pauschalbeträge. Diese können Sie hier nachlesen.



24,1 % für Arbeiter*innen bzw. 20 €/Monat Zusatzversorgung für technisch und kaufmännische Arbeitnehmer*innen.



0,80 % für die Ausbildungsumlage



14,3 % der Bruttolohnsumme.



  West Ost
Berufsbildung 2,00 % 2,00 %
Zusatzversorgung 3,20 % 3,20 %
Teil eines 13. Monatsgehalts 6,20 % 5,85 %
Insolvenzsicherung 0,00 % 0,00 %
Beschäftigungssicherung 1,00 % 1,00 %
Sozialkassenbeitrag 12,40 % 12,05 %
zzgl. Winterbeschäftigungsumlage 1,60 % 1,60 %
Gesamtbeitrag 14,00 % 13,65 %

Regelungen für die Winterzeit und Arbeitszeitkonten (betrifft alle Branchen außer Maler)


Im Winter verhindert das Wetter oftmals die Durchführung von Aufträgen oder es mangelt an Aufträgen. Damit Firmen ihre Mitarbeiter nicht entlassen, wurden Anreize geschaffen, diese weiter zu beschäftigen. Die Arbeitgeber zahlen eine Winterbeschäftigungsumlage von insgesamt 2,0 % des Bruttolohns an die Sozialkassen (Dach 1,6 %, Gerüstbau 1,9 %), diese leiten das Geld weiter an die Arbeitsagentur. Die Arbeitnehmer müssen sich an der Finanzierung mit 0,8 % (Dach 0,6 %, Gerüstbau 0,0 %) beteiligen. Aus diesen Beiträgen finanzieren die Arbeitsagenturen die zusätzlichen Leistungen in den Wintermonaten.

Diese sind:

Mehraufwands-Wintergeld

Wenn im Winter gearbeitet wird (weil das Wetter doch nicht so schlecht ist): Mehraufwands-Wintergeld. In der Zeit vom 15. Dezember bis 28./29. Februar erhalten die Beschäftigten je gearbeiteter Stunde 1 € netto. Dieses Geld zahlt der Arbeitgeber aus, die Arbeitsagentur erstattet es ihm.

Zuschuss-Wintergeld

Wenn im Winter nicht gearbeitet wird, dafür aber Stunden vom Stundenkonto zur Verhinderung von Saison-Kurzarbeitergeld abgebummelt werden: Zuschuss-Wintergeld - Werden in der Sommerzeit Arbeitsstunden auf einem Arbeitszeitkonto angespart, können diese in der Winterzeit ausgezahlt werden. Die Arbeitsagentur zahlt für jede solche Stunde 2,50 € netto.

Saison-Kurzarbeitergeld (S-KUG oder auch Saison-KUG)

Wenn im Winter nicht gearbeitet werden kann, kann Saison-Kurzarbeitergeld beantragt werden: In der Zeit vom 1. Dezember bis 31. März erhalten die Beschäftigten ein Ausfallgeld, das in etwa 60 bzw. 67 % des üblichen Nettogehalts (und damit dem Niveau des Arbeitslosengeldes) entspricht. Auch dieses Geld zahlt der Arbeitgeber aus, die Aufwendungen werden ihm von der Arbeitsagentur erstattet.

Quick-Lohn kennt all diese Regelungen, Sie geben nur die angefallenen Stunden des Monats ein. Auch das Arbeitszeitkonto wird "nebenher" direkt im Programm geführt. Der Antrag für die Arbeitsagentur wird von unserem Lohnprogramm erzeugt und elektronisch an die Agentur für Arbeit übermittelt.

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Quick-Lohn kennt die speziellen Fälle der Lohnabrechnung in der Baubranche und setzt diese weitestgehend automatisch um.

Sofortmeldungen an die Deutsche Rentenversicherung


Zur Bekämpfung von Schwarzarbeit wurden zum 01.01.2009 die Sofortmeldungen eingeführt. Dabei sind einige Wirtschaftsbereiche, darunter auch die Baubranche, verpflichtet vor Beschäftigungsbeginn für jede*n Arbeitnehmer*in eine Sofortmeldung an die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung (DSRV) abzugeben. Bei einer Kontrolle durch den Zoll vor Ort, greift dieser online auf die Meldungen zu und kontrolliert, ob für alle Beschäftigten eine Anmeldung vorliegt. Ist dies nicht der Fall drohen unangenehme Bußgelder. Seit dem 01.01.2016 können die Sofortmeldungen nur noch elektronisch getätigt werden.



Die Sofortmeldungen erstellen und versenden Sie vor Beschäftigungsbeginn ganz bequem in Quick-Lohn. Falls Sie dies vergessen sollten, erzeugt unsere Software mit der ersten Abrechnung eines*r neuen Mitarbeiter*in die Meldung und Sie versenden sie mit den restlichen Meldungen.

Falls Sie eine Sofortmeldung versendet haben und der*die Mitarbeiter*in tritt das Arbeitsverhältnis, aus welchem Grund auch immer, nicht an, storniert Quick-Lohn die Sofortmeldung automatisch.

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Mit der richtigen Software ist das kein Problem und wesentlich günstiger als vom Steuerberater oder Lohnbüro!


Die größte Arbeit, das Zusammentragen der gearbeiteten Stunden Ihrer Mitarbeiter, erledigen Sie ohnehin schon. Diese importieren Sie nur noch nach Quick-Lohn oder geben Sie manuell ein und die Lohnabrechnung ist schon fast erledigt.

Brancheninterne Regelungen aus den Baugewerben kennt Quick-Lohn und wendet diese weitestgehend automatisiert an, wie z.B. das Führen des Arbeitszeitkontos, Saison-KUG, Winterbeschäftigungsumlage oder das 13. Monatsgehalt bei Dachdeckern.

Alle erforderlichen Meldungen für die Krankenkassen, Finanzamt und Unfallversicherung erstellt Quick-Lohn für Sie und Sie versenden diese nur noch auf Knopfdruck über unser Meldecenter. Sie brauchen kein Zusatzprogramm oder Zertifikate. Darum kümmern wir uns.

Die Meldungen für die SOKA-BAU erfolgt elektronisch direkt über Quick-Lohn.

Für die Meldung an SOKA-Gerüst und EWGala ermittelt Quick-Lohn die Werte und Sie geben diese nur noch online bei der entsprechenden Kasse ein.

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Im Schnitt benötigen unsere Kunden nur 13 Minuten pro Mitarbeiter. Bei 5 Beschäftigten haben Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung also in ca. 1 Stunde erledigt.

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