Der Beschluss zur lohnsteuerlichen Berücksichtigung der neuen Pflegeversicherungsbeiträge ab 2024 erfolgte erst kurz vor dem Jahreswechsel.
Die neue Steuerformel ist demnach ab dem 1. April 2024 anzuwenden und gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2024.
Laut Gesetz sind die Arbeitgeber verpflichtet, die rückwirkenden Korrekturen durchzuführen. Durch die Korrekturen der Lohn- und Gehaltsabrechnungen Januar bis März 2024 kann es bei Arbeitnehmern mit mehreren Kindern zu Steuernachzahlungen kommen.