Aktuelles
Neue Programmversion für die Abrechnung ab Januar 2023 verfügbar
Das Update für die Abrechnung von Monaten ab Januar 2023 steht ab sofort für Sie bereit.
Sie können es direkt aus dem Programm starten über "f Update-Service":

Das müssen Sie zum Jahreswechsel wissen
Die Änderungen zum Januar 2023 im Überblick:
- Wichtiges zum Jahreswechsel
- Der Inflationsausgleich - das sollten Sie wissen
- Keine Lohnsteuerbescheinigung ohne Steueridentifikationsnummer
- Das elektronische Arbeitgeberkonto bei den Krankenkassen
- Pflichtverfahren ab 2023: Die Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Änderung bei Midijobs
- Mindestlohn im Jahr 2023 unverändert
- Aufstellung für die Meldung der Schwerbehindertenanzeige
- Änderungen für die Dachdeckerbetriebe ab 2023
- Änderungen im Bauhauptgewerbe ab 2023
Weiterführende umfangreiche Informationen zu allen Änderungen und Neuerungen finden Sie in unserer unserer ausführlichen Hilfe.
Weiterlesen in der ausführlichen Hilfe