Das Update für die Abrechnung von Monaten ab April 2022 steht ab sofort für Sie bereit. Sie können es direkt aus dem Programm starten über "f Update-Service":

Die Änderungen zum April 2022 im Überblick:
- Kurzarbeitergeld – verlängerte Sonderregelung
- Kurzarbeitergeld-Anträge (KEA) elektronisch versenden
- BA-BEA – Arbeitsbescheinigungen elektronisch übermitteln
- Termine in Quick-Lohn verwalten
- Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
- Wann kommt das nächste Update?
Weiterführende umfangreiche Informationen zu allen Änderungen und Neuerungen finden Sie in unserer ausführlichen Hilfe.
Weiterlesen in der ausführlichen Hilfe