Das Update für die Abrechnung von Monaten ab Januar 2022 steht ab sofort für Sie bereit. Sie können es direkt aus dem Programm starten über "f Update-Service":

Das müssen Sie zum Jahreswechsel wissen
Die Änderungen zum Januar 2022 im Überblick:
- Wichtiges zum Jahreswechsel
- Kurzarbeitergeld in 2022 - die Regelung wird erneut verlängert
- Kurzarbeitergeld-Anträge (KEA) elektronisch versenden
- Arbeitsagenturen: Prüfung des ausgezahlten Kurzarbeitergeldes
- Firmendaten – Neues Feld “Rechtsform”
- Infektionsschutzgesetz (§ 56 Abs. 1a) – Anspruch auf Entschädigung verlängert
- Frist zum Zahlen einer Corona-Prämie verlängert bis zum 31.03.2022
- Betriebsrentenstärkungsgesetz – Arbeitgeber sind nun verpflichtet einen Zuschuss zu zahlen
- Neuer Mindestlohn ab Januar 2022: 9,82 €
- Geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer – neue Meldedaten (Steuerbaustein)
- Altersrentner – Arbeitgeber zahlen nun wieder AV-Beiträge
- Änderungen und neue Rückmeldungen im Verfahren rvBEA
- Aufstellung für die Meldung der Schwerbehindertenanzeige
- Verdiensterhebung – eSTATISTIK
- Änderungen im Gerüstbau ab 2022
- Änderungen im Bauhauptgewerbe ab 2022
- Wann kommt das nächste Update
Weiterführende umfangreiche Informationen zu allen Änderungen und Neuerungen finden Sie in unserer unserer ausführlichen Hilfe.
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