Das Update für die Abrechnung von Monaten ab Januar 2022 steht ab sofort für Sie bereit. Sie können es direkt aus dem Programm starten über "f Update-Service":

Wo man das Update im Programm downloaden kann

Das müssen Sie zum Jahreswechsel wissen

Die Änderungen zum Januar 2022 im Überblick:

  • Wichtiges zum Jahreswechsel
  • Kurzarbeitergeld in 2022 - die Regelung wird erneut verlängert
  • Kurzarbeitergeld-Anträge (KEA) elektronisch versenden
  • Arbeitsagenturen: Prüfung des ausgezahlten Kurzarbeitergeldes
  • Firmendaten – Neues Feld “Rechtsform”
  • Infektionsschutzgesetz (§ 56 Abs. 1a) – Anspruch auf Entschädigung verlängert
  • Frist zum Zahlen einer Corona-Prämie verlängert bis zum 31.03.2022
  • Betriebsrentenstärkungsgesetz – Arbeitgeber sind nun verpflichtet einen Zuschuss zu zahlen
  • Neuer Mindestlohn ab Januar 2022: 9,82 €
  • Geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer – neue Meldedaten (Steuerbaustein)
  • Altersrentner – Arbeitgeber zahlen nun wieder AV-Beiträge
  • Änderungen und neue Rückmeldungen im Verfahren rvBEA
  • Aufstellung für die Meldung der Schwerbehindertenanzeige
  • Verdiensterhebung – eSTATISTIK
  • Änderungen im Gerüstbau ab 2022
  • Änderungen im Bauhauptgewerbe ab 2022
  • Wann kommt das nächste Update

Weiterführende umfangreiche Informationen zu allen Änderungen und Neuerungen finden Sie in unserer unserer ausführlichen Hilfe.

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