Das Update für die Abrechnung von Monaten ab Januar 2021 steht ab sofort (11.01.2021) für Sie bereit. Sie können es direkt aus dem Programm starten über "f Update-Service":

Das müssen Sie zum Jahreswechsel wissen
Wie lange gilt die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes? Wie geht es mit der ursprünglich bis 31.12.2020 befristeten Steuerbefreiung der Coronaprämie weiter? Was sollten Sie hinsichtlich des neuen Mindestlohns ab Januar 2021 beachten?
Alle wichtigen Informationen über die aktuellen Neuerungen und Änderungen in Quick-Lohn finden Sie in unserer ausführlichen Hilfe
Hier finden Sie die Änderungen zum Januar 2021 bereits im Überblick:
- Start mit dem Januar
- Versenden der UV-Stammdatenabfrage
- SV-Meldungen und Lohnsteuerbescheinigungen für das Jahr 2020
- Weiterhin höheres Kurzarbeitergeld
- Corona-Prämie
- Infektionsschutzgesetz (§ 56 Abs. 1a) - Anspruch auf Entschädigung
- Neuer Mindestlohn ab Januar 2021
- Mitgliedsbestätigung der Krankenkasse
- Mindestausbildungsvergütung
- Dachdecker: Bruttolohnsummenmeldung über das Meldecenter / ZVK-Beitrag ab 2021
- Der Pfändungsrechner in Quick-Lohn
- Umsatzsteuer steigt wieder auf 19 %
- Sie möchten den Erstattungssatz im U1-Verfahren ändern?
- Wann kommt das nächste Update?
- Wie bekomme ich das neue Update